Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lederer GmbH
§1 – Vertragsgegenstand
Für den Kauf von Geräten gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbe- dingungen der Lederer GmbH. Ergänzend gelten die VOL/B. Die Verantwor- tung für Auswahl und Benutzung der Geräte liegt beim Kunden.
§2 – Lieferung und Transportkosten
- Die Lederer GmbH plant die Lieferung der Geräte zu dem mit dem Kunden abgestimmten Termin. Aus der Nichteinhaltung des mit dem Kunden abge- stimmten Termins können, sofern nicht grob fahrlässiges Verhalten des Ver- tragspartners vorliegt, keine Ansprüche her geleitet werden.
- Die Transportkosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste gehen zu Lasten des Kunden.
§3 – Eigentum
Die Lederer GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Geräten bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Ver- fügungen des Kunden nicht zulässig.
§4 – Rechnung / Zahlung
Der Kaufpreis und übrige Kosten sind ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungs- datum fällig.
§5 – Preise
Für die Lieferung und Leistungen gelten unsere am Tage der Bestellung gültigen Preise, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
§6 – Gefahrübergang
Bei Produkten bei denen die Transportkosten gemäß der jeweils gültigen Preis- liste dem Kunden in Rechnung gestellt werden, trägt die Lederer GmbH die Sachgefahr bis zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Spediteur an den Kun- den, sofern Verlust oder Beschädigung nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die der Kunde zu vertreten hat. In allen anderen Fällen geht die Sachge- fahr auf den Kunden zum Zeitpunkt der Übergabe durch die Spedition über. Eingetretene Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen.
§7 – Gewährleistung und Haftung
Die Lederer GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass das Gerät zum Zeit- punkt der Übergabe durch die Spedition keine Material- oder Herstellungsfeh- ler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem durch den Vertrag vorgesehenen Gebrauch aufheben oder mindern. Von der Gewährleistung sind alle durch den Betrieb des Gerätes verursachten Ver- schleiß-Reparaturen und Wartungsarbeiten ausgeschlossen.
Die gesetzl. Gewährleistungsansprüche werden auf das Recht der Nachbes- serung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Schadensersatzansprüche wegen Nichtdurchfüh- rung oder Verzug bezüglich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind ausgeschlossen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurück- zutreten.
§8 – Wartung
Wird kein Wartungsvertrag abgeschlossen ist die Lederer GmbH bereit Wartungsarbeiten während der normalen Betriebsstunden im Einzelfall auf Anforderung durchzuführen. Die Fahrtkosten werden gemäß der jeweils gül- tigen Fahrtkostenpauschale und die Wartungsarbeiten gemäß den jeweils gültigen Kostensätzen für Wartungsarbeiten berechnet.
Für Schäden die durch Verzögerung bei der Wartung/Reparatur des Gerätes entstehen, kann die Lederer GmbH, außer im Falle grob fahrlässigen Verhal- tens, nicht haftbar gemacht werden.
§9 – sonstige Bestimmungen
- Der Vertrag wird mit beiderseitiger Unterschrift verbindlich.
- Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung diese Vertrages bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung
- Abänderungen auf dem Vertragsformular oder mündliche Nebenabreden, auch solche vor Vertragsabschluss, haben keine Rechtswirksamkeit.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung soll eine ihrem wirtschaftlichen Sinn ent- sprechend gültige treten.
- Wird die Lederer GmbH mit der Umsetzung des Gerätes beauftragt, erfolgt die Berechnung gemäß der jeweils gültigen Transportkostenpauschale so- wie Pauschalen für Technikerleistungen bei Umsetzungen.
- Zur Inzahlungnahme eines gebrauchten Gerätes ist Voraussetzung, dass für dieses Gerät zum Zeitpunkt der Inzahlungnahme seit mindestens 3 Monaten ein Wartungsvertrag besteht.
Der Rücktransport eines in Zahlung genommenen Gerätes erfolgt durch die Lederer GmbH. Berechnet wird hierbei die Transportkostenpauschale gemäß jeweils gültiger Preisliste.
Der Kunde versichert hiermit, dass die zur Inzahlungnahme vorgesehenen Ge- räte unbelastet und frei von Rechten Dritter im Eigentum des Kunden stehen bzw. dass sie spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe an die Lederer GmbH von eventuell noch bestehenden Belastungen oder Rechten Dritter befreit sind.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Ingolstadt.